Gemäß der Torproduktnorm EN 13241-1 und EN 12635 sowie der Richtlinien der Berufsgenossenschaften, ASR 1.7, müssen kraftbetätigte Tore und Türen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Prüfung und Wartung aus einer Hand durch zertifizierte Fachmonteure
Jährliche Sicht - und Funktionsprüfung gemäß UVV und ASR 1.7
Die neue ASR 1.7 (Arbeitsstättenregel) und der Beschluss der gesetzlichen Unfallsicherung schreiben vor, dass Tore einmal jährlich im Zuge der vorgeschriebenen Sicht – und Funktionsprüfung von einem Sachkundigen Monteur mit einer Messkeule geprüft werden müssen.